Wie beantrage ich vorzeitig ein intelligentes Messsystem?

Bad Bramstedt Netz hat 2022 mit dem Einbau von intelligenten Messsystemen (iMSys) begonnen. Der Zeitpunkt für den Wechsel hängt unter anderem vom Alter Ihres aktuellen Zählers und seiner Eichfrist ab.

Normalerweise informieren wir Sie mindestens 3 Monate vor dem geplanten Zählerwechsel. Dazu bekommen Sie ein Schreiben von uns zugeschickt.

Sie haben Interesse an einem intelligentes Messsystem vor dem eigentlichen Pflichttermin einbauen zu lassen? Dann melden Sie sich jetzt über unser Antragsformular an.

Bitte beachten Sie, dass durch einen vorzeitigen Einbau einmalig Mehrkosten auf Sie zukommen. Preise für den Zählerwechsel auf Wunsch und die jährlichen Kosten zum Zähler entnehmen Sie unserem aktuell gültigen Preisblatt.

Das Angebot zum Wechsel des bestehenden Zählers auf ein intelligentes Messsystem ist derzeit nur für folgende Kundengruppen nutzbar:

  • Bezugskunden mit einem Verbrauch ≤ 100.000 kWh/a
  • Einspeiser mit einer Anlagenleistung > 1 ≤ 25 kWp

Bei folgenden Konstellationen schließen wir derzeit aus technischen Gründen den Wechsel auf ein intelligentes Messsystem aus:

  • Anlagen, die unter die §14a EnWG-Regelung (Wärmepumpen, Wallboxen, Anlagen zur Raumkühlung und Stromspeicher) fallen
  • Anlagen, bei denen am Zählerplatz keine ausreichende Mobilfunkverbindung vorhanden ist
  • Anlagen, in denen die beantragte Zählerart bereits verbaut ist
  • Messstellenbetrieb, der von einem anderen Anbieter durchgeführt wird

Antrag vorzeitiger Einbau iMSys

Kontaktdaten

Wir verwenden die von Ihnen angegebene E-Mail-Adresse und Telefon/Mobilnummer ausschließlich für die Benachrichtigung und organisatorische Abstimmungen im Zusammenhang mit Ihrer Anfrage.

Auftragsdaten

Preise und sonstige Bedingungen

Für den Messstellenbetrieb stellen wir entsprechend Ihrem jährlichen Verbrauch oder Ihrer Erzeugungsleistung einen jährlichen Betrag gemäß unserem gültigem Preisblatt in Rechnung. Dies finden Sie unter: Preisblatt und Rollout. Durch die Nutzung des intelligenten Messsystems kommt ein Vertrag zwischen Ihnen und uns gemäß § 9 Abs.3 Messstellenbetriebsgesetz zustande. Die genauen Bedingungen und Vertragsinhalte stellen wir Ihnen ebenfalls auf unserer Internetseite unter Messstellenbetrieb zur Verfügung. Der Auftrag steht unter dem Vorbehalt der technischen Umsetzbarkeit des Einbaus. Sollte sich daher im Rahmen der Machbarkeitsprüfung herausstellen, dass Ihre Messstelle noch nicht umrüstbar ist, sind wir nicht verpflichtet, einen vorzeitigen Einbau des intelligenten Messsystems vorzunehmen.

Alle von uns eingesetzten Zähler genügen den gesetzlichen Anforderungen. Die Funktionsfähigkeit und Kompatibilität mit der Hardware von Drittanbietern liegt nicht unseren Verantwortungsbereich. Wünsche nach bestimmten Zählerherstellern können wir nicht berücksichtigen.

Bei einem vorzeitigen Einbau auf Ihren Wunsch stellen wir gemäß § 34 Abs. 2 Nr. 1 MsbG unseres aktuell gültigen Preisblattes folgende Preise Ihnen einmalig für die Umrüstung Ihres Zählers auf ein iMSys in Rechnung:

Preisregelung - Zusatzleistungen nach § 34 Abs. 2 MsbG Preis netto je ME, €/Auftrag Preis brutto je ME, €/Auftrag
Verbrauch über 6.000 kWh/a bis einschließlich 100.000 kWh/a 93,98 111,84
Einspeiser über 7 kW bis einschließlich 100 kW 93,98 111,84
Verbrauch über 3.000 kWh/a bis einschließlich 6.000 kWh/a 578,06 687,89
Einspeiser bis einschließlich 7 kW 578,06 687,89
Verbrauch bis 3.000 kWh/a 779,74 927,89

 

Auftragserteilung

Neben diesem Auftrag gelten die Bedingungen des Messstellenbetriebsgesetzes mit Regelungen zum Umfang und den Voraussetzungen des Messstellenbetriebes. Hinweise zu Ihren Widerrufsmöglichkeiten finden Sie hier.

Nach Ablauf einer 14-tägigen Widerrufsfrist wird ihr Auftrag in die Umsetzung gebracht. Die Umsetzungsdauer beträgt in der Regel 3 Monate.

Hinweise zum Datenschutz

Ich habe die Datenschutzbestimmungen zur Kenntnis genommen.

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