Informationen zur Jahresverbrauchsablesung 2024
Strom und Gas ablesen leicht gemacht!
Sie haben von uns eine Nachricht erhalten, dass es wieder an der Zeit ist, Ihren Strom- oder Gaszähler abzulesen?
Lesen Sie einfach den Zählerstand Ihres Zählers ab und tragen Sie ihn in unserem Ableseportal ein.
Sie haben Fragen zum Ablesen? Wie das funktioniert, erfahren Sie hier.
Die verwendeten Darstellungen können abhängig von Ihrem Zählertyp abweichen.
Sie bekommen eine Ablesekarte von uns, da wir als Netzbetreiber für Ihre Zähler und die zugehörigen Leitungen bzw. Netze in Ihrer Umgebung zuständig sind.
Wir erfassen die Zählerstände und übermitteln den Zählerstand an Ihren Energieanbieter.
Dieser stellt Ihnen dann den Verbrauch in Rechnung. Es steht Ihrem Anbieter frei, weitere Ablesungen durchzuführen bzw. Ihnen ggf. eine eigene Ablesekarte zu senden.
Das empfehlen wir. Ohne Zählerstand sind wir gezwungen, diesen nach 28 Tagen rechnerisch zu schätzen.
Bei einer Überschätzung (Verbrauch hoher geschätzt, als tatsächlicher Verbrauch) hätte der Kunde keine Chance mehr, zu viel gezahlte Beträge vom insolventen Lieferanten zurückzufordern.
Nein, der Zählerstand wird von uns automatisch an Ihren jeweiligen Lieferanten weitergemeldet.
Als Netzbetreiber sind wir gesetzlich dazu verpflichtet Ihren Zählerstand einzuholen und an Ihren Stromanbieter weiterzuleiten.
Es kann sein, dass Ihr Lieferant uns die Zählerstände nicht mitgeteilt hat.
Insofern bitten wir Sie uns die akutellen Stände mitzuteilen.
Wenn Sie eine Ablesekarte von uns erhalten, haben Sie ab dem Erhalt der Karte bis spätestens zu dem Datum, das auf Ihrer Karte aufgedruckt ist, Zeit abzulesen und uns den Zählerstand mitzuteilen.
Bitte vermeiden Sie die Überschreitung dieses Zeitraums, da wir ansonsten Ihren Verbrauch rechnerisch ermitteln.
Als Berechnungsgrundlage dienen dann Ihre bisherigen Verbrauchsabrechnungen.
Melden Sie uns in diesem Fall den Zählerstand einfach telefonisch unter 04192 20131-0, per E-Mail an Netznutzung@badbramstedtnetz.de oder über unser Kontaktformular.
Die Ablesekarte wird maschinell eingelesen und erfasst somit nur den von Ihnen notierten Zählerstand. Bitte kontaktieren Sie uns bei anderen Anliegen per E-Mail oder Telefon.
Die Zählernummer befindet sich direkt auf Ihrem Strom- oder Gaszähler. Vergleichen Sie die Zählernummer der auf der Ablesekarte mit der Zählernummer auf dem Zähler, um sicher zu sein den Zählerstand des richtigen Zählers einzutragen.
In den meisten Haushalten und Betrieben gibt es einen Ein-Tarif-Zähler. Haben Sie einen schwarzen Ferraris-Stromzähler, dann lesen Sie einfach den vollständigen Zählerstand inkl. Nachkommastellen ab.
Besitzt Ihr Zähler bereits ein digitales Display, achten Sie darauf, dass vorne im Display die sog. OBIS Kennzahl 1.8.0 steht. Ist dies nicht der Fall betätigen Sie einfach den Taster auf Ihrem Zähler, sofern einer vorhanden ist. Dies kann je nach Zählertyp variieren. Alternativ können Sie auch einen Moment warten, denn die Anzeige rolliert automatisch.
Lesen Sie im Anschluss den nachfolgenden Zählerstand ab und tragen Sie diesen im Kundenportal oder auf Ihrer Ablesekarte ein.
Über das Portal können Sie den Zählerstand nicht ändern. Sie können uns den korrekten Stand jedoch nachträglich per E-Mail, Post oder Telefon mitteilen.
Bei einem Zähler mit zwei Tarifen wird der Tag- und Nachtverbrauch getrennt erfasst. Den Tagesstrombedarf kennen Sie auch als Hochtarif (HT) und den Nachtstrom als Niedertarif (NT).
Ein Doppeltarifzähler misst von 6 bis 22 Uhr den Stromverbrauch am Tag und von 22 bis 6 Uhr den Verbrauch in der Nacht. Den Tagstrom-Verbrauch lesen Sie unter der sogenannten OBIS-Kennziffer 1.8.1 ab, den Nachtstrom-Verbrauch unter der Kennziffer 1.8.2.
OBIS-Kennziffer | Art des Stromverbrauchs |
1.8.1 | Tagstrom-Verbrauch bei einem Doppeltarifzähler |
1.8.2 | Nachtstrom-Verbrauch bei einem Doppeltarifzähler |
Dann erzeugen Sie selbst Strom und können diesen in das Stromnetz einspeisen. Bei einem Eintarifzähler lesen Sie Ihren Stromverbrauch unter der sogenannten OBIS-Kennziffer 1.8.0 ab. Die eingespeiste Strommenge lesen Sie unter der Kennziffer 2.8.0 ab.
Bei einem Doppeltarifzähler lesen Sie Ihren Tagstrom-Verbrauch unter der OBIS-Kennziffer 1.8.1 ab, den Nachtstrom-Verbrauch unter der Kennziffer 1.8.2. Die eingespeiste Menge finden Sie auch unter der 2.8.0.
OBIS-Kennziffer | Art des Stromverbrauchs |
1.8.0 | gesamter Stromverbrauch bei einem Eintarifzähler |
1.8.1 | Tagstrom-Verbrauch bei einem Doppeltarifzähler |
1.8.2 | Nachtstrom-Verbrauch bei einem Doppeltarifzähler |
2.8.0 | gesamte Stromeinspeisung |
Hinweis: Sind Sie Einspeiser und wurden nicht aufgefordert uns Ihre Zählerstände zu übermitteln? Das kann daran liegen, dass Ihr Zähler eine Zählerfernauslesung besitzt. In dem Fall werden die Zählerstände automatisiert an uns übertragen.
Bei einem Gaszähler lesen Sie Ihren Zählerstand ganz einfach ohne die Nachkommastellen vom Display oder vom rollierenden Zählwerk ab und tragen diesen im Kundenportal oder auf Ihrer Ablesekarte ein.
Übermitteln Sie uns einfach jetzt Ihren aktuellen Zählerstand. Wir speichern diesen dann als Zwischenablesung in unserem System. Falls wir Ihren Zählerstand in der Zwischenzeit rechnerisch ermittelt haben, korrigieren wir den Wert. Den neuen Wert teilen wir auch Ihrem Anbieter mit.
Der Messstellenbetreiber ist zuständig für Einbau, Betrieb, Ablesung und Wartung von Stromzählern sowie für die eigentliche Messung.
Fragen zur Abrechnung, zu Abschlägen und zu Vertragsangelegenheiten
Die Umsetzung von neuen Tarifen und deren Ausgestaltung ist Aufgabe der Stromlieferanten. Aus diesem Grund können wir nicht sagen, wann die neuen zeitabhängigen Tarife für Strom kommen. Als Messstellenbetreiber stellen wir lediglich die technischen Voraussetzungen für die Anschlussnutzerinnen und Anschlussnutzer zur Verfügung, damit diese von neuen variablen, zeitabhängigen Tarifen profitieren können.
Bisher wurde der Messstellenbetrieb ausschließlich über den Stromlieferanten abgerechnet und für die Anschlussnutzerinnen und Anschlussnutzer in der Stromverbrauchsrechnung integriert. Die gesetzlichen Rahmenbedingungen haben sich jedoch geändert, sodass nun darüber hinaus die Möglichkeit besteht, dass wir den Messstellenbetrieb direkt mit den Anschlussnutzerinnen und Anschlussnutzern abrechnen.
Ob wir den Messstellenbetrieb mit Ihnen abrechnen entscheidet der Stromlieferant, bzw. die Anschlussnutzerinnen und Anschlussnutzer mit der Wahl des Stromtarifs. In Summe ergeben sich keine Mehrkosten. Die Kosten für den Messstellenbetrieb werden nur dann über den Stromlieferanten abgerechnet und in Ihrer Stromverbrauchsrechnung aufgeführt, wenn der Messstellenbetrieb Bestandteil des jeweiligen Stromliefervertrages ist (§ 9 Abs. 2 MsbG) und der Stromlieferant einen Messstellenvertrag mit den Hamburger Energienetzen geschlossen hat. Ist dies nicht der Fall, kommt per Gesetz automatisch ein Messstellenvertrag zwischen der Stadtwerke Bad Bramstedt Netz GmbH als grundzuständiger Messstellenbetreiber und Ihnen als Anschlussnutzerin oder Anschlussnutzer zustande (§ 9 Abs. 3 MsbG). In solchen Fällen stellen wir die Kosten des Messstellenbetriebs direkt in Rechnung.
Nein. Der Stromlieferungsvertrag besteht zwischen Ihnen und Ihrem Stromlieferanten. Wir kennen die Inhalte des Vertrags nicht und können somit keine Aussage zu den Abschlägen treffen oder etwaige Anpassungen vornehmen. Bitte wenden Sie sich dafür an Ihren Stromlieferanten.
Ihren Bescheid über einen erhöhten Stromverbrauch reichen Sie bitte bei Ihrem Stromlieferanten ein, da dieser Ihr Vertragspartner ist und die Höhe des Abschlags bestimmt.
Nein. Sie können keinen Vertrag zur Stromlieferung mit uns abschließen beziehungsweise kündigen, weil wir als Verteilungsnetzbetreiber und Messstellenbetreiber in Bad Bramstedt keinen Strom vertreiben. Bitte wenden Sie sich dafür an einen beziehungsweise Ihren Stromlieferanten.
Fragen zu Ihrer Verbrauchsabrechnung richten Sie bitte an Ihren Stromlieferanten.
Wir teilen dem Stromlieferanten im Falle einer Ablehnung immer die genauen Gründe mit. Bitte wenden Sie sich daher mit Ihrer Frage direkt an Ihren Stromlieferanten.
Nein. Wir als Verteilungsnetzbetreiber dürfen diese Daten nicht ändern. Wenden Sie sich daher bitte bei Umzug oder ähnlichem an Ihren Stromlieferanten. Dieser übermittelt uns im Anschluss die aktualisierte Postanschrift. Bei uns können Sie jedoch gern die Anschrift für den Versand Ihrer Ablesekarte ändern lassen.
In Fällen, wo wir den Zählerstand nicht selbst ablesen und weder über den Stromlieferanten noch von Ihnen einen Zählerstand mitgeteilt bekommen haben, errechnen wir den Zählerstand maschinell. Falls Ihnen ein abgelesener Zählerstand vorliegt, welcher durch uns nicht übernommen wurde, teilen Sie uns diesen gerne mit.
Fragen zum Zähler und zur Hausanlage
Es ist bekannt, dass Verwaltungen beziehungsweise Hausmeisterinnen und Hausmeister zum Teil Zählerräume verschlossen halten. In der Regel besteht jedoch die Möglichkeit, mit diesen einen Termin zur Ablesung der Stromzähler zu vereinbaren. Denn grundsätzlich haben Mieterinnen und Mieter ein Recht auf Zugang zu den jeweiligen Stromzählern.
Generell gilt: Wir haben keinerlei Einfluss auf die Zugangsregelung zu den Zählerräumen eines Hauses.
Nein, dies ist weder geplant noch gewünscht. Die von uns eingesetzte Zählertechnik lässt dies technisch auch nicht zu. Sollte es notwendig sein, den Strom abzuschalten, wird dies durch uns vor Ort geschehen.
Der digitale Zähler hat eine optische Schnittstelle (eine „Bedienmöglichkeit“) die auf Licht reagiert. Es kann vorkommen, dass der Zähler durch ein Lichtsignal, zum Beispiel durch das Einschalten des Kellerlichtes, in einen vorübergehenden Testmodus übergeht. Der Zähler befindet sich nur eine kurze Zeit in diesem Modus, der Strom wird weiterhin korrekt gezählt. Im Anschluss können Sie den Zählerstand wie gewohnt ablesen.